Richtungsweisendes Urteil aus der Schweiz

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Richtungsweisendes Urteil aus der Schweiz

Beitragvon DD1LAR » 23.09.2005, 15:07

Tach,

ein richtungsweisendes urteil was so ziemlich jeden mannschaftssport tangieren dürfte kam jetzt aus der schweiz.
Kevin Miller wurde der einfachen und der fahrlässigen Körperverletzung an Andrew McKim schuldig gesprochen. Es drohen Forderungen in Millionenhöhe.

Von Simon Graf, Zürich

Das Urteil dürfte weit reichende Konsequenzen für den Schweizer Sport haben: Einzelrichter Hans- Jürg Zatti informierte die beiden Parteien in der Strafsache Miller/McKim Anfang Woche schriftlich, dass er im Grundsatz der Anklage folgt.

Gemäss dem Urteilsdispositiv ist der ehemalige HCD-Stürmer der einfachen und der fahrlässigen Körperverletzung schuldig. Miller wird mit drei Monaten Gefängnis bedingt bestraft, muss 10 000 Franken Genugtuung an Andrew McKim zahlen, die Gerichtsgebühr von 2500 Franken übernehmen und ist für die Folgen der Tat zu 100 Prozent schadenersatzpflichtig.

Der Amerikaner hatte am 31. Oktober 2000 am Spiel ZSC Lions - Davos mit einem brutalen Ellbogencheck die Karriere McKims beendet. Der Kanadier, damals 30- jährig, erlitt beim Aufprall aufs Eis ein Schädelhirntrauma mit Bewusstlosigkeit, ist heute Sportinvalide und leidet an Schwindel, Konzentrationsmängeln und depressiven Verstimmungen. Der Fall war am 29. August am Bezirksgericht Zürich in Anwesenheit von Miller behandelt worden. Das Urteil ist ein klarer Sieg für die Anklage. Einzig bei der Gefängnisstrafe folgte der Richter nicht deren Forderung – er sprach nur drei statt sechs Monate aus. Aber Miller wird die Strafe ohnehin nicht absitzen müssen, sofern er nicht während der Probezeit ( zwei Jahre) straffällig wird. Die Verteidigung hatte mittels Videostandbildern beweisen wollen, dass Miller vor dem Zusammenstoss mit McKim zu bremsen versucht hatte. Und sie hatte geltend machen wollen, dass das Opfer zuvor schon mehrere Gehirnerschütterungen erlitten und deshalb ein erhöhtes gesundheitliches Risiko akzeptiert hatte. Die Argumentation der Verteidigung schien dem Richter aber offensichtlich nicht plausibel oder relevant. Sein Urteil lässt den Schluss zu, dass er davon ausgeht, dass Miller eine Verletzung McKims in Kauf genommen hatte. Die Verteidigung hat 10 Tage Zeit, Berufung anzumelden.

Auf Grund des erheblichen Aufwands, den die Verteidigung mit der Erstellung mehrerer privater Gutachten betrieben hat, ist davon auszugehen, dass sie Berufung einlegen wird. Der Fall würde dann am Zürcher Obergericht nochmals behandelt.

Die Verteidigung kann bis ans Bundesgericht gelangen. Faktisch heisst das, dass ein Abschluss nicht vor Mitte 2007 zu erwarten ist. Schon einmal wurde das Bundesgericht angerufen – als es 1995 das Urteil gegen den früheren Zuger Stürmer Misko Antisin (eventualvorsätzliche Körperverletzung gegen Pjotr Malkow) bestätigte. Antisin hatte in der Folge auf zivilem Weg über 100 000 Franken zu bezahlen.

Wenn das Urteil im Fall Miller bestätigt wird, hat dieser von McKim Forderungen in Millionenhöhe zu erwarten. Zudem laufen schon zwei Zivilverfahren: Die ZSC Lions fordern nicht versicherte Lohnzahlungen zurück, die zuständige Unfallversicherung nimmt Regress auf erbrachte Leistungen. Noch nicht abzuschätzen sind die Folgen des Präzedenzfalls für den Schweizer Sport. Die Aussage des Urteils ist, dass das Strafrecht nicht (mehr) an der Bande oder der Seitenlinie halt macht.

Quelle, "www.tagi.ch", vom Donnerstag, 22. September 2005
ich persönlich finde den eingeschlagenen weg falsch. ein risiko ist immer dabei...besonders beim eishockey. sollte man jetzt wegen jeder verletzung vor gericht ziehen...?

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