Hannover Scorpions verpflichten Dimitri Pätzold!
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DD1LAR8000 IN 1963/08
B e s c h l u s s:
In dem Verfahren über den Antrag der
Nürnberg Ice Tigers Eishockey GmbH
vertreten durch die Geschäftsführer Günther Hertel und Norbert Schumacher
Kurt-Leucht-Weg 11
90471 Nürnberg
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über deren Vermögen
1.
Zur Sicherung und des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen wird gemäß § 21 Abs. 1 und 2 InsO am 25.11.2008 um 15:00 Uhr
vorläufige Insolvenzverwaltung
angeordnet.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Volker Böhm
Rothenburger Str. 241, 90439 Nürnberg
Tel.: 09 11/6 00 01 - 0
Fax: 09 11/6 00 01 - 10
2.
Eine Aufrechung oder Verrechung eingehender Gelder/ Zahlungen seitens der Gläu-biger mit Forderungen ist nicht statthaft.
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin werden, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind, untersagt bzw. einstweilen eingestellt, § 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). (Ausnahmen: Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gem. §§ 807, 900, 903, 883 Abs. 2 ZPO; § 284 AO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist weiterhin befugt, Außenstände einzuziehen, freies Vermögen zu verwerten, sowie Gelder der Schuldnerin in Besitz zu nehmen und treuhänderisch zu verwahren.
Leistungen von Drittschuldnern an die Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
3.
Weiter wird gemäß § 21 I Abs. II Nr. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berichtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen und sich zur Erfüllung seiner Aufgaben darin aufzuhalten.
Die Schuldnerin hat ihm Einsicht in ihre Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und ihm alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen (§ 22 III InsO). Der vorläufige Insolvenzverwalter kann Geschäftsunterlagen auch in seine Kanzlei mitnehmen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird mit der Durchführung der Zustellungen an die Drittschuldner beauftragt, § 8 III InsO.
4.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird beauftragt, bis zum 30.12.2008 ein Gutachten darüber zu erstellen, ob
a) Tatsachen vorliegen, die dem Gericht den Schluss auf
- die Zahlungsunfähigkeit,
- drohende Zahlungsunfähigkeit
- Überschuldung
der Schuldnerin ermöglichen;
b) eine Verfahrenskosten deckende verfügbare Masse vorhanden ist.
(§ 26 InsO).
Das Gutachten soll Aufstellungen der voraussichtlichen Massekosten nach § 54 Nr. 1 und 2 InsO enthalten und dazu Stellung nehmen, welche Aussichten für eine Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin bestehen.
Im Gutachten soll auch dazu Stellung genommen werden, ob die Verfahrenskosten, sofern diese nicht gegenwärtig gedeckt sind, in absehbarer Zeit aus dem Vermögen oder Einkommen erwirtschaftet werden können.
Sofern die Eröffnung des Verfahrens empfohlen wird, soll auch dazu Stellung ge-nommen werden, ob die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erfolgen kann
(§ 5 Abs. 2 InsO n. F.).
Nürnberg, 25.11.2008
Amtsgericht Nürnberg
- Insolvenzgericht -
Spielabbruch am Seilersee
2. Januar 2009 - 22:06
Iserlohn – Eigentlich dauert kein Hockeyspiel vom ersten Bully bis zum Sieg nur 10:43 Minuten. An diesem Abend drehte sich die Hockeywelt am Seilersee allerdings ein klein wenig anders. Weil sich beide Duisburger Torhüter im Match bei den Iserlohn Roosters verletzten, die Füchse stattdessen keinen Feldspieler zwischen die Pfosten stellen wollten, wurde das Match abgebrochen und mit 5:0 Toren und drei Punkten für die Sauerländer gewertet.
Die Geschichte der Partie ist rasch erzählt. Standesgemäß erarbeiteten sich die Roosters schon in den ersten Minuten eine klare Feldüberlegenheit und hatten die besseren Chancen. Trotzdem stand es nach 9:29 Minuten noch 0:0. Es war die Sekunde als der erste Füchsekeeper, Ilpo Kauhanen, mit einer tollen Parade eine Roosterschance vereitelte und danach verletzt am Boden kauerte. Rasch entschieden die mitgereisten Duisburger Physiotherapeuten, dass an ein Weiterspielen nicht zu denken sei. Für Kauhanen rutschte sein Back-Up Lukas Lang zwischen die Pfosten. Auch für ihn war nur 74 Sekunden später die Partie beendet. Beim Versuch das Führungstor der Roosters durch Mark Ardelan zu vereiteln hatte sich lang, der noch nicht richtig aufgewärmt war, eine Beinverletzung zugezogen. Auch bei ihm war an eine Fortsetzung des Einsatzes nicht zu denken.
...
Quelle HP der Roosters
Quelle: HockeywebAm heutigen Tage fand die 72. DEL-Gesellschafterversammlung im NH Hotel Düsseldorf-City Nord statt. Die Gesellschafter haben beschlossen, in der kommenden Saison 2009/2010 den Deutschen Eishockey Pokal und das DEL-ALL-STAR-GAME 2010 auszusetzen.
Hauptgrund hierfür ist der enge Terminkalender im WM- bzw. Olympiajahr 2010 sowie die Gewährleistung der Regenerationszeit für die Nationalspieler. Hinsichtlich der IIHF WM 2010 in Deutschland (Mannheim/Köln/Gelsenkirchen) haben die DEL-Clubs ein Maßnahmenpaket beschlossen, welches nun in Abstimmung mit dem WM-OK umgesetzt wird.
Die Situation der Nürnberg Ice Tigers Eishockey GmbH wurde eingehend diskutiert. Es wurde festgestellt, dass der Club sportlich für die Play-offs 08/09 qualifiziert ist und derzeit rechtlich und wirtschaftlich kein Grund für einen Ausschluss aus der DEL besteht.
DD1LARErgebnisse der 72. DEL-Gesellschafterversammlung
Am heutigen Tage fand die 72. DEL-Gesellschafterversammlung im NH Hotel Düsseldorf-City Nord statt. Die Gesellschafter haben beschlossen, in der kommenden Saison 2009/2010 den Deutschen Eishockey Pokal und das DEL-ALL-STAR-GAME 2010 auszusetzen.
Hauptgrund hierfür ist der enge Terminkalender im WM- bzw. Olympiajahr 2010 sowie die Gewährleistung der Regenerationszeit für die Nationalspieler. Hinsichtlich der IIHF WM 2010 in Deutschland (Mannheim/Köln/Gelsenkirchen) haben die DEL-Clubs ein Maßnahmenpaket beschlossen, welches nun in Abstimmung mit dem WM-OK umgesetzt wird.
Die Situation der Nürnberg Ice Tigers Eishockey GmbH wurde eingehend diskutiert. Es wurde festgestellt, dass der Club sportlich für die Play-offs 08/09 qualifiziert ist und derzeit rechtlich und wirtschaftlich kein Grund für einen Ausschluss aus der DEL besteht.
http://www.DEL.org
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